Mitteilung der Ungarischen Bischofskonferenz

Geführt von der Verantwortung für die Menschen, die uns anvertraut sind, unter der Berücksichtigung der Meinungen von Epidemiologen und der wegen der dritten Welle von COVID-19 in Kraft tretenden Maßnahmen, sowie der Besonderheiten unserer Kirche, treffen wir die folgenden Maßnahmen, durch die wir bis auf Widerruf die bisherigen Maßnahmen unterstützen:

1.Unsere Kirchen bleiben weiterhin offen, weil sie als Ort der seelischen Erholung und des Gebets weiterhin sehr wichtig sind. Öffentliche Gottesdienste dürfen im Einklang mit den behördlichen Ausgangsverboten, nach den Bestimmungen des zuständigen Diözesanbischofs stattfinden. Man muss verantwortlich und achtsam vorgehen, unter der Berücksichtigung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Pandemie, vor allem was Desinfektionsmittel, Masken und Abstandhaltung betrifft.

2.Laut Bestimmungen des Gesetzbuchs des Kanonischen Rechtes kann der Diözesanbischof, wenn er sich dafür entscheidet, das Sonntagsgebot aus gerechtem Grund aussetzen (Can. 87 § 1, Can. 1245 CIC). Diese Dispens erneut erteilen die Ordinarien der Ungarischen Bischofskonferenz bis auf weiteres.

3.Über unsere Kirchen hinaus müssen alle auch in den anderen kirchlichen Institutionen, Pfarren, bei der Spendung von Sakramenten, in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen die Vorschriften befolgen.

Gemäß Can. 838 des Gesetzbuchs des Kanonischen Rechtes können die einzelnen Diözesanbischöfe, bzw. die ihnen im Recht gleichgestellt sind, auch davon abweichende Maßnahmen treffen.

Die Gottesdienste um Ostern betreffend wird später eine Entscheidung getroffen.

Die vorliegende Bestimmung gilt für die römisch-katholischen Diözesen Ungarns.
Beten wir in der Fastenzeit für unsere Nation, besonders für unsere Mitmenschen, die von der Pandemie betroffen sind, und vor allem für die, die im Alltag und auch jetzt für uns alle arbeiten. Achten wir auf unsere älteren und der Gefahr mehr ausgesetzten Mitmenschen.

Budapest, den 5. März 2021

Die Ungarischen Bischofskonferenz