Mitteilung der Ungarischen Bischofskonferenz

Die Ungarische Bischofskonferenz erhielt die Information, dass in Ungarn neue Pandemie-Regeln in Kraft treten, daher gelten ab dem 4. Mai 2020 die folgenden Bestimmungen, die unsereälteren Anordnungen ändern:

1. Kirchen sind als Orte für die seelische Erholung und das Gebet sehr wichtig, daher sind unsere Kirchen auch im Weiteren offen. Über öffentliche Liturgien, bzw. die Art der Spendung der Sakramente entscheiden die Diözesanbischöfe gemäß can. 838 des Codex des Kanonischen Rechtes anhand der örtlichen Umständen und Gegebenheiten, sowie der gesundheitlichen Bestimmungen. In Budapest, und dort, wo die staatlichen Regeln unverändert sind, bleiben die früheren kirchlichen Bestimmungen bis auf Weiteres in Kraft.

2. Wir bitten alle, den pandemischen Bestimmungen der Behörden zu folgen. Vor allem unsere älteren, gefährdeten Brüder und Schwestern bitten wir darum, zu Hause zu bleiben.

3. Wegen des immer noch bestehenden Notstandes gelten die Inhalte unserer Bestimmung N. 637/2020. vom 17.3.2020 weiterhin: die Sonntagspflicht bleibt ausgesetzt, und wir ermöglichen weiterhin die Generalabsolution, solange die Ausnahmezustand andauert.

4. Wir möchten unsere Brüder und Schwestern weiterhin dazu bewegen, sich alleine oder mit ihren Familien die Zeit zu nehmen um zu beten – die Bibel lesen oder durch das Stundengebet oder eine andere Gebetsform. Heilige Messen werden in mehreren Stellen in den Medien übertragen. Das ungarische öffentlich-rechtliche Fernsehen strahlt an Sonn- und Feiertagen heilige Messen aus. Über die Sendungen informieren wir auf unseren Plattformen.

5. Die Krankensalbung, die Beichte und die außerordentliche Kommunion betreffend soll man den staatlichen Pandemiebestimmungen folgen, man achte dabei auch auf die Vorschriften der einzelnen Diözesen.

6. In unseren Bildungs-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen müssen weiterhin die staatlichen Vorschriften befolgt werden. Wir bitten Alle, mit den Behörden in allen Bereichen zusammenzuarbeiten und deren allgemeinen Regelungen zu befolgen.

7. Wir bitten die Pfarr- und Ordensgemeinschaften weiterhin darum, kontinuierliche Gebete für die Betroffenen der Pandemie – bei der Einhaltung der Vorschriften der zuständigen Behörden – zu organisieren.

Die vorliegende Bestimmung gilt für die römisch-katholischen Diözesen Ungarns.

Wir bedanken uns bei unseren Priestern uns bei Allen für ihren Dienst, und bei den Gläubigen für ihr Verständnis in dieser sonderlichen Situation. Üben wir weiterhin die Tugend der Großzügigkeit und passen wir auf einander auf!

Budapest, den 1. Mai 2020

Die Ungarische Bischofskonferenz