Wir haben mit Freude von der Verbesserung der epidemiologischen Situation erfahren. Unter Berücksichtigung der Meinung der Experten, der hohen Zahl der geimpften Personen und der Notwendigkeit, die aufgrund der COVID-19-Pandemie bestehenden Beschränkungen weiter zu lockern, sowie unter Berücksichtigung der Besonderheiten unserer Kirche, ändern wir unsere bisherigen Maßnahmen mit Wirkung vom 4. Juli 2021 wie folgt:
- Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen ist nicht mehr vorgeschrieben, man muss aber die verbleibenden pandemischen Einschränkungen beachten.
- Liturgische Einschränkungen, die allein wegen der Pandemie auferlegt werden, sind ebenfalls nicht mehr notwendig es sei denn, der Diözesanbischof des betroffenen Gebietes entscheidet anders.
- Es ist nach wie vor notwendig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln, unter Berücksichtigung der aktuellen pandemischen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Desinfektionsmitteln. Eine Desinfektion der Hände vor der Kommunion wird weiterhin empfohlen.
Gemäß Can. 838 des Gesetzbuchs des Kanonischen Rechtes können die einzelnen Diözesanbischöfe, bzw. die ihnen im Recht gleichgestellt sind, auch davon abweichende Maßnahmen treffen.
Die vorliegende Bestimmung gilt für die römisch-katholischen Diözesen Ungarns.
Wir bedanken uns bei Allen für ihren Dienst, in dieser sonderlichen Situation. Üben wir weiterhin die Tugend der Großzügigkeit und passen wir auf einander auf!
Budapest, 25. Juni 2021
Die Ungarische Bischofskonferenz